Unterwegs laden

Parken an der Ladesäule: Wie lange darf ich stehen, und was gilt am Supermarkt?

An der Ladesäule gibt es nicht nur Ladetarife, sondern auch Parkregeln. Wie lange du stehen darfst, zeigen die Schilder. Diese Schilder sind von Ort zu Ort verschieden. Auf Supermarktparkplätzen legt der Betreiber die Regeln fest.

Unterwegs laden · Ratgeber · 5 Min. Lesezeit

E-Auto lädt an einer Ladesäule auf einem ruhigen Supermarktparkplatz am Nachmittag

Redaktion: Ladechef · Textstand 05.10.2026

Kurz gesagt

  • Wie lange du an einer öffentlichen Ladesäule parken darfst, steht auf den Schildern vor Ort. Die Regeln sind nicht einheitlich.
  • Wer unberechtigt auf einem Parkplatz für Elektrofahrzeuge parkt, zahlt laut Bußgeldkatalog 55 Euro. Auch Abschleppen ist möglich.
  • Viele Anbieter verlangen ab einer bestimmten Standzeit eine Blockiergebühr. Das gilt auch dann, wenn das Auto noch lädt.
  • Supermarktparkplätze sind Privatgelände. Dort gelten die Regeln des Betreibers, und Verstöße kosten eine Vertragsstrafe statt eines Bußgelds.
In diesem Ratgeber

Was die Schilder an öffentlichen Ladeplätzen bedeuten

Öffentliche Ladeplätze sind meist mit dem blauen Parkschild (Zeichen 314) und einem Zusatzzeichen gekennzeichnet. Zusatzzeichen können erlauben, dass dort nur bestimmte Fahrzeuge oder nur für eine bestimmte Dauer parken.

Zeigt das Zusatzzeichen eine Parkscheibe mit Stundenzahl, musst du eine Parkscheibe auslegen. Die Stundenzahl ist die Höchstparkdauer.

Seit 2022 gibt es ein offizielles Zusatzzeichen mit dem Text "während des Ladevorgangs". Dann darfst du dort nur parken, solange du lädst.

Die Schilder sind nicht überall gleich. In einer ADAC-Untersuchung unterschieden sich die erlaubten Parkzeiten an Normalladestationen stark. An Schnellladern waren sie oft kürzer.

Was zeigt das Zusatzzeichen am Ladeplatz?

Welches Zusatzzeichen hängt unter dem blauen Parkschild?

  • eine Parkscheibe mit Stundenzahl zu sehen istParkscheibe auslegen. Die Stundenzahl ist die Höchstparkdauer.
  • dort "während des Ladevorgangs" stehtDu darfst nur parken, solange du lädst.
  • ein Auto mit Stecker zu sehen istDort dürfen laut ADAC nur Fahrzeuge mit E-Kennzeichen parken.
Die Schilder sind nicht überall gleich. Entscheidend ist, was vor Ort steht. Quellen: ADAC, Bundesministerium der Justiz.

Brauche ich ein E-Kennzeichen?

Zeigt das Zusatzzeichen ein Auto mit Stecker, dürfen dort laut ADAC nur Fahrzeuge mit E-Kennzeichen parken.

Plug-in-Hybride bekommen diese Vorrechte nur, wenn sie höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder mindestens 40 Kilometer rein elektrisch fahren können.

Die Städte regeln das unterschiedlich. In einer ADAC-Umfrage von 2021 verlangten 11 von 16 Landeshauptstädten ein E-Kennzeichen. In 5 Städten durften alle Elektrofahrzeuge parken.

Parkscheibe, Parkgebühren und Umparken nach dem Laden

Schreibt ein Schild Parkschein oder Parkscheibe vor, gilt die Parkerlaubnis nur, wenn sie gut lesbar im Auto liegt. Ein Zusatzzeichen kann Elektrofahrzeuge von dieser Pflicht befreien.

Fehlt die Parkscheibe oder überschreitest du die Höchstparkdauer, sieht der Bußgeldkatalog 20 Euro vor. Je länger du zu lange parkst, desto teurer wird es, bis zu 40 Euro.

Das Elektromobilitätsgesetz erlaubt Vorteile bei Parkgebühren, zum Beispiel eine Ermäßigung oder Befreiung. Das ist aber nur möglich und gilt nicht automatisch überall.

Ladeanbieter dürfen neben dem Strom auch nach Zeit abrechnen, zum Beispiel über eine Parkgebühr. Diese Gebühr muss transparent ausgewiesen sein.

Nach dem Laden solltest du die Ladestation laut ADAC zügig freigeben. Was genau als Ladevorgang gilt und ob dafür Strom fließen muss, ist rechtlich nicht genau geregelt.

Blockiergebühren: auch während des Ladens möglich

Viele Anbieter verlangen ab einer bestimmten Zeit eine Blockiergebühr pro Minute, häufig nach vier Stunden.

Laut Verbraucherzentrale ist es dabei egal, ob dein Auto noch lädt oder schon voll ist. Manche Anbieter verlangen die Gebühr nachts nicht. Das musst du jeweils vor Ort prüfen. Mehr dazu steht in unserem Ratgeber zur Blockiergebühr.

Auf dem Ladeplatz parken, ohne zu laden

Unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge kostet laut Bußgeldkatalog 55 Euro.

Zusätzlich kann dein Auto abgeschleppt werden. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat eine solche Entscheidung bestätigt.

Ist das Parken nicht auf den Ladevorgang beschränkt, dürfen berechtigte E-Autos je nach Zusatzschild auch ohne Laden für eine begrenzte Zeit stehen, zum Beispiel mit Parkscheibe.

Was Verstöße an öffentlichen Ladeplätzen kosten

  • 55 EuroUnberechtigt auf dem E-Parkplatz

    Zusätzlich kann dein Auto abgeschleppt werden.

  • 20 EuroParkscheibe fehlt oder Höchstparkdauer überschritten
  • 40 EuroHöchstbetrag bei deutlich zu langem Parken

    Je länger du zu lange parkst, desto teurer wird es.

Beträge laut Bußgeldkatalog. Quellen: ADAC, Bundesministerium der Justiz.

Supermarktparkplätze: Hier gelten die Regeln des Betreibers

Supermarktparkplätze sind Privatgelände. Wenn du dort parkst, schließt du laut ADAC einen Vertrag mit dem Eigentümer und akzeptierst seine Geschäftsbedingungen.

Bei Verstößen gibt es deshalb kein Bußgeld, sondern eine Vertragsstrafe. Die Regeln müssen deutlich ausgeschildert sein. Das Kontrollpersonal kann dein Auto auch abschleppen lassen.

Laut Stiftung Warentest gilt die Begrenzung der Parkzeit auch, während du lädst. Auch eine Pflicht zur Parkscheibe oder zusätzliche Parkgebühren sind möglich, selbst wenn die Lade-App nur die Ladekosten anzeigt.

Manche Parkplätze erfassen bei der Einfahrt per Kamera dein Kennzeichen und die Ankunftszeit. Andere melden zu langes Parken über Sensoren im Boden. Bei Bodensensoren entfällt laut ADAC teilweise die Parkscheibe. Welche Regel gilt, steht auf den Schildern.

Öffentlicher Ladeplatz oder Supermarktparkplatz: Was gilt wo?

  • ÖffentlichÖffentlicher Ladeplatz
    • Regeln stehen auf Parkschild und Zusatzzeichen
    • Unberechtigtes Parken kostet laut Bußgeldkatalog 55 Euro
    • Abschleppen ist möglich
  • PrivatgeländeSupermarktparkplatz
    • Es gelten die Regeln des Betreibers
    • Bei Verstößen gibt es eine Vertragsstrafe statt eines Bußgelds
    • Die Begrenzung der Parkzeit gilt auch, während du lädst
    • Das Kontrollpersonal kann dein Auto abschleppen lassen
Quellen: ADAC, Bundesministerium der Justiz, Stiftung Warentest, ADAC Nordrhein.

So vermeidest du Ärger beim Parken an der Ladesäule

  • Lies Parkschild und Zusatzzeichen: Brauchst du ein E-Kennzeichen, wie lange darfst du parken, darfst du nur während des Ladens stehen?
  • Lege die Parkscheibe aus, wenn ein Schild sie verlangt.
  • Prüfe vor Ort, ab wann eine Blockiergebühr fällig wird.
  • Fahre nach dem Laden zügig weg.
  • Lies auf Privatparkplätzen die Schilder genau. Hältst du eine Zahlungsforderung für unberechtigt, widersprich sofort schriftlich.
Fachquellen (10)
Quellen und redaktionelle Prüfung

Verantwortlich für die Inhalte ist Maik Blume, Ladechef. Wir gleichen Aussagen mit den verlinkten Quellen ab. Auswahlhilfen ordnen deine Antworten ein; sie ersetzen keine individuelle technische Prüfung. Preisangaben stammen aus unserer Tarifdatenbank, ihr Stand ist gesondert angegeben.

Kontakt und Verantwortlichkeit

Alle Preise ohne Gewähr, mit Quelle und Stand-Datum aus den Veröffentlichungen der Anbieter bzw. den gesetzlichen AFIR-Datenfeeds (Mobilithek). Anbieter ändern Preise teils kurzfristig; verbindlich ist der Preis, der dir vor dem Ladestart angezeigt wird.