Kosten & Tarife

E-Auto-Versicherung: Diese Bausteine zählen und so findest du einen günstigeren Tarif

In der Kfz-Haftpflicht werden Elektroautos behandelt wie andere Fahrzeuge. Bei der Kasko kommen Bausteine für Akku, Ladekabel und Wallbox dazu. Für dasselbe Modell können die Beiträge je nach Versicherer weit auseinanderliegen. Deshalb lohnt der Vergleich schon vor dem Kauf und im Herbst vor dem Kündigungstermin.

Kosten & Tarife · Kaufberatung · 8 Min. Lesezeit

E-Auto lädt abends unter einem Carport an der Wallbox, das Ladekabel ist eingesteckt

Redaktion: Ladechef · Textstand 29.10.2026

Kurz gesagt

  • Für E-Autos rät der ADAC in der Regel zur Vollkasko. Stiftung Warentest empfiehlt für E-Autos grundsätzlich Vollkasko mit Allgefahrendeckung.
  • Wichtige E-Auto-Bausteine sind Folgeschäden am Akku durch Tierbiss oder Kurzschluss, Schutz für Ladekabel und Wallbox, eine Neupreisregel für Auto und Akku und ein Schutzbrief, der bis zur nächsten Ladestation abschleppt.
  • In einer Modellrechnung der Stiftung Warentest kostete die Vollkasko für einen BYD Seal U je nach Anbieter zwischen 900 und 2.900 Euro im Jahr.
  • Läuft dein Vertrag bis Ende Dezember, muss die Kündigung bis 30. November beim Versicherer sein. Bei einer Beitragserhöhung kannst du außerordentlich kündigen.
In diesem Ratgeber

Teilkasko oder Vollkasko: was die Fachleute empfehlen

Die Kfz-Haftpflicht ist Pflicht, zahlt aber keine Schäden am eigenen Auto. Die Teilkasko deckt unter anderem Brand, Diebstahl, Sturm, Hagel, Wildunfälle, Glasbruch und Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss, bei vielen Versicherern auch Marderbisse. Die Vollkasko enthält die Teilkasko und zahlt zusätzlich bei selbst verschuldeten Unfällen und Vandalismus.

Stiftung Warentest schreibt: „Wir empfehlen für E-Autos grundsätzlich den Vollkasko-Schutz mit Allgefahrendeckung.“ Der ADAC „rät Fahrern von Elektroautos in der Regel zum Abschluss einer Vollkaskoversicherung“. Als Grund nennt er, dass E-Autos häufig jünger und teurer sind.

Die Verbraucherzentralen empfehlen die Vollkasko „für teure Neuwagen“ und „für Fahrzeuge, die über Kredit finanziert oder geleast sind“. Zur Teilkasko heißt es dort: „Für ältere Fahrzeuge kann sich eine Teilkaskoversicherung lohnen.“

Beim E-Auto hängt die Wahl aber nicht nur am Alter des Autos. Stiftung Warentest ordnet Folgeschäden am Akku durch Tierbiss oder Kurzschluss der Teilkasko zu. Manche speziell für E-Autos erhöhten Leistungen gibt es aber nur mit Vollkasko, ebenso die Allgefahrendeckung für den Akku. Unsere Schlussfolgerung: Wenn du für ein älteres E-Auto nur Teilkasko nimmst, lies vorher nach, welche Akku-Bausteine dann im Tarif fehlen. Wie das genau geregelt ist, steht nur in den Bedingungen des jeweiligen Tarifs.

Auf diese Bausteine kommt es beim E-Auto an

  • Eine Allgefahrendeckung sichert den Akku in der Vollkasko gegen Schäden „durch alle Ereignisse“ ab, so beschreibt es der ADAC. Laut Stiftung Warentest sind bestimmte Schäden, etwa Überspannung oder Bedienfehler am Akku, in manchen Tarifen nur über diese Deckung versichert.
  • Der ADAC rät: „Schäden durch Tierbisse oder Kurzschluss sollten mitversichert sein.“ Gemeint sind auch Folgeschäden an Kabeln und Akku. Stiftung Warentest zählt zum Mindestschutz der Teilkasko Tierbissschäden an Leitungen, Schläuchen und Kabeln mit Folgeschäden bis mindestens 5.000 Euro.
  • Der Diebstahl des Ladekabels sollte nach Ansicht des ADAC mitversichert sein. Stiftung Warentest weist darauf hin, dass der Diebstahlschutz für Ladekabel und mobile Ladegeräte und der Schadenersatz für die Wallbox nur bis zu bestimmten Beträgen gelten. Eine Entschädigung gibt es häufig nur, wenn die Geräte unter Verschluss verwahrt waren.
  • Für die Vollkasko nennt Stiftung Warentest als Mindestschutz eine Neupreiserstattung über mindestens 24 Monate. Bei Gebrauchtwagen gibt es stattdessen eine Kaufpreisentschädigung für einen bestimmten Zeitraum ab dem Kaufdatum. Die Neupreiserstattung für den Akku regeln die Tarife unterschiedlich, danach ziehen sie in der Regel pro Betriebsjahr etwas vom Neupreis ab.
  • Ebenfalls zum Mindestschutz der Stiftung Warentest gehört in der Vollkasko der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Ohne diesen Verzicht kann der Versicherer die Leistung kürzen, im Extremfall auf 0 Euro.
  • Ein E-Auto mit leerer Batterie muss abgeschleppt werden, schreibt Stiftung Warentest. Ein Autoschutzbrief kann die Kosten für das Abschleppen zur nächsten Ladestation übernehmen, wenn der Akku versehentlich leer gefahren wurde. Prüfe, ob dein Angebot diese Leistung enthält.

Was den Beitrag bestimmt: Klassen und Rabatte

Die Typklasse zeigt, wie viele und wie teure Schäden ein Automodell im Vergleich zu anderen verursacht. Der GDV wertet dafür jedes Jahr die Schadenbilanzen von rund 33.000 Modellen aus. Die Skalen reichen in der Haftpflicht von 10 bis 25, in der Teilkasko von 10 bis 33 und in der Vollkasko von 10 bis 34. Eine niedrigere Typklasse ist günstiger.

Neue Modelle aus China stuft die Versicherungswirtschaft laut Stiftung Warentest wegen fehlender Erfahrungswerte zu Schadensverläufen häufig in eine hohe Typklasse ein. Ersatzteile müssen im Schadensfall teils aufwendig aus Asien beschafft werden. Bei den neuen Typklassen für 2027 nennt der ADAC auch Elektromodelle, die in allen drei Sparten eine Klasse höher eingestuft wurden.

Die Regionalklasse bildet das Schadenrisiko im Zulassungsbezirk ab. Maßgeblich ist der Wohnsitz des Halters, nicht der Ort eines Unfalls. Der GDV berechnet sie jährlich neu, mit 12 Klassen in der Haftpflicht, 16 in der Teilkasko und 9 in der Vollkasko. Für Versicherer sind diese Einstufungen unverbindlich, gelten aber als Marktstandard.

Die Schadenfreiheitsklasse steigt mit jedem unfallfreien Jahr und senkt den Beitrag. Verursachst du einen Unfall, wirst du in der Haftpflicht und der Vollkasko zurückgestuft, in der Regel um mehrere Stufen. Die Teilkasko kennt keine Schadenfreiheitsklassen und damit auch keine Rückstufung. Ein Rabattschutz verhindert die Rückstufung nach einem selbst verschuldeten Unfall, kostet in der Regel Aufpreis und gilt laut Verbraucherzentrale nur beim bisherigen Anbieter.

Ob ein E-Auto günstiger oder teurer zu versichern ist als ein vergleichbarer Verbrenner, hängt laut ADAC von vielen individuellen Merkmalen ab. Die Beiträge richten sich nach ähnlichen Faktoren wie bei anderen Pkw. Die Sparwege, die Stiftung Warentest in ihrem Vergleich nennt, betreffen alle Autos: Werkstattbindung bis zu 20 Prozent, Telematik-Tarif bis zu 30 Prozent, geringere Fahrleistung rund 5 Prozent.

Was daraus für den Kauf folgt: Die Typklasse hängt am Modell, die Regionalklasse am Wohnsitz. Bei einem Auto, das du schon fährst, kannst du an beidem wenig ändern. Vor dem Kauf ist die Typklasse dagegen ein Punkt, den du zwischen zwei Wunschmodellen vergleichen kannst, etwa über die Typklassenabfrage des GDV. Die Einstufung wird aber jedes Jahr neu ermittelt und kann sich später ändern.

Beispiel: Wie viel der Versicherer beim gleichen Modell ausmacht

Stiftung Warentest hat für eine Modellfamilie mit Schadenfreiheitsklasse 20 die Vollkasko-Beiträge für einen BYD Seal U berechnet. Je nach Anbieter lagen sie bei mindestens 900 und maximal bis zu 2.900 Euro im Jahr. Für einen ähnlich ausgestatteten Skoda Enyaq lag die Spanne zwischen 530 und 1.120 Euro.

Eigene Rechnung mit diesen Zahlen: Beim BYD Seal U liegen zwischen günstigstem und teuerstem Angebot 2.900 - 900 = 2.000 Euro im Jahr, beim Skoda Enyaq 1.120 - 530 = 590 Euro. Die günstigsten Angebote beider Modelle trennen 900 - 530 = 370 Euro. In dieser Modellrechnung macht die Wahl des Versicherers also mehr aus als der Abstand der beiden Modelle beim günstigsten Angebot. Bei anderem Wohnort, anderer Schadenfreiheitsklasse oder einem anderen Modell können die Abstände anders ausfallen.

Laut Stiftung Warentest kann bei manchen Modellen der Preisvorteil beim Kauf durch höhere Versicherungskosten aufgezehrt werden. Für 2027 rechnet sie allgemein mit teureren Kfz-Versicherungen. Daraus folgt für dich: Hol schon vor dem Kauf Angebote für die Modelle ein, die du in Betracht ziehst, und rechne den Beitrag in den Kaufvergleich ein. Die Zahlen oben sind Beiträge aus einer Modellrechnung, keine Angebote für dein Auto.

So vergleichst du Tarife

  • Sieh die Typklasse deines Modells in der Typklassenabfrage des GDV nach und lies die Regionalklasse auf deiner Beitragsrechnung ab.
  • Verwende für jedes Angebot dieselben Angaben: Schadenfreiheitsklasse, Jahreskilometer, Fahrerkreis, Wohnort und Selbstbeteiligung. Stiftung Warentest rechnet im Test mit 150 Euro Selbstbeteiligung in der Teilkasko und 300 Euro in der Vollkasko.
  • Hake bei jedem Angebot die E-Auto-Bausteine ab: Allgefahrendeckung für den Akku, Neupreisregel für Auto und Akku, Betragsgrenzen für Ladekabel und Wallbox, Folgeschäden durch Tierbiss und Kurzschluss, Abschleppen zur Ladestation.
  • Verlass dich nicht nur auf Vergleichsportale. Sie erhalten laut Verbraucherzentrale Provisionen und nehmen oft nur ausgewählte Anbieter auf. Frag zusätzlich direkt bei Versicherern nach, auch bei deinem eigenen, denn dort kann ein Anruf zu einem günstigeren Tarif führen.
  • Prüfe Werkstattbindung, Telematik-Tarif und eine realistische Kilometerangabe. Laut Stiftung Warentest geben einige Versicherer Rabatt für Elektroautos und Hybridmodelle, frag also danach. Rabatte für Wenigfahrer oder Garagenfahrzeuge musst du dauerhaft einhalten, sonst drohen Vertragsstrafen.
  • Sieh den Kündigungstermin in deiner Police nach und schick die Kündigung so ab, dass sie rechtzeitig ankommt. Lass dir von der alten Versicherung schriftlich bestätigen, welche Schadenfreiheitsklasse sie dem neuen Anbieter meldet.

Wann du wechseln kannst

Viele Kfz-Verträge laufen von Januar bis Dezember. Dann muss die Kündigung mit einem Monat Frist bis spätestens 30. November beim Versicherer eingegangen sein. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass viele Versicherer diesen früher üblichen Stichtag geändert haben, und rät, in der Police nachzusehen. Läuft dein Vertrag unterjährig, kündigst du spätestens einen Monat vor dem Ablauf.

Wird dein Beitrag erhöht, kannst du außerordentlich kündigen, laut Stiftung Warentest innerhalb eines Monats ab Zugang der Rechnung und damit auch nach dem 30. November. Erhöht eine neue Regionalklasse den Beitrag, besteht laut ADAC ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht.

Weitere Anlässe für eine Sonderkündigung sind laut Verbraucherzentrale ein Schadenfall und der Verkauf des Fahrzeugs. Stiftung Warentest nennt außerdem den Fahrzeugwechsel. Beim Wechsel gilt laut Verbraucherzentrale: „Es dürfen keine Unterbrechungen beim Versicherungsschutz entstehen!“

Für Umsteiger heißt das: Ersetzt du deinen Verbrenner durch ein E-Auto, ist das ein Fahrzeugwechsel. Stiftung Warentest nennt dafür eine Sonderkündigung, die Verbraucherzentrale rät, beim Fahrzeugwechsel die Beiträge zu prüfen. Du kannst also für das neue Auto gleich Angebote mit den E-Auto-Bausteinen vergleichen. Ob dein bisheriger Vertrag dabei Besonderheiten hat, steht in seinen Bedingungen.

Fachquellen (10)
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