Prämien & Förderung

Ladestrom fürs Dienstauto: So erstattet dein Arbeitgeber das Laden steuerfrei

Fährst du ein E-Auto als Dienstwagen, kann dein Arbeitgeber das Laden steuerfrei übernehmen, im Betrieb und zu Hause. Für das Laden zu Hause gilt seit dem 1. Januar 2026 nur noch die Abrechnung nach Kilowattstunden. Hier liest du, welche Regeln gelten und was du nachweisen musst.

Prämien & Förderung · Ratgeber · 3 Min. Lesezeit

Weißes E-Auto lädt an einer Wallbox im Carport eines Einfamilienhauses im Abendlicht

Redaktion: Ladechef · Textstand 02.10.2026

Kurz gesagt

  • Kostenloses oder verbilligtes Laden beim Arbeitgeber ist steuerfrei, wenn er es zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt.
  • Lädst du den Dienstwagen zu Hause und rechnest den Strom mit dem Arbeitgeber ab, ist die Erstattung steuerfreier Auslagenersatz.
  • Seit dem 1. Januar 2026 ist nur noch die Abrechnung nach Kilowattstunden zulässig. Die monatliche Pauschale ist ausgelaufen.
  • Die zu Hause geladene Strommenge musst du mit einem gesonderten Stromzähler nachweisen.
In diesem Ratgeber

Laden beim Arbeitgeber

Lädst du deinen Dienstwagen im Betrieb kostenlos oder verbilligt, ist das nach § 3 Nr. 46 EStG steuerfrei. Voraussetzung: Der Arbeitgeber gewährt das zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn.

Begünstigt ist das Laden an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens. Das Gesetz nennt Elektrofahrzeuge und Hybridelektrofahrzeuge.

Die Steuerbefreiung ist befristet. Sie gilt letztmals für Vorteile in Lohnzahlungszeiträumen, die vor dem 1. Januar 2031 enden.

Wallbox vom Arbeitgeber

  • Überlässt dir der Arbeitgeber eine betriebliche Ladevorrichtung zur privaten Nutzung, ist auch dieser Vorteil nach § 3 Nr. 46 EStG steuerfrei.
  • Übereignet er dir eine Ladevorrichtung unentgeltlich oder verbilligt, kann er die Lohnsteuer pauschal mit 25 Prozent erheben.
  • Das Gleiche gilt für Zuschüsse zu deinen Kosten für Erwerb und Nutzung einer Ladevorrichtung, wenn er sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zahlt.
  • Auch diese Pauschalierung gilt letztmals für Lohnzahlungszeiträume, die vor dem 1. Januar 2031 enden.
  • Wer die Wallbox für den Dienstwagen bezahlt, hängt von der Vereinbarung zwischen dir und deinem Arbeitgeber ab.

Laden zu Hause: Was seit 2026 gilt

Lädst du den Dienstwagen zu Hause und rechnest den Ladestrom mit dem Arbeitgeber ab, ist das steuerfreier Auslagenersatz. Das Einkommensteuergesetz stellt Auslagenersatz in § 3 Nr. 50 steuerfrei.

Seit dem 1. Januar 2026 ist nur noch die verbrauchsgenaue Abrechnung nach Kilowattstunden zulässig.

Bis dahin konnte der Arbeitgeber auch eine monatliche Pauschale für den Ladestrom zahlen. Diese Möglichkeit ist zum 1. Januar 2026 ausgelaufen.

So weist du die Strommenge nach

  • Lädst du an einer privaten Ladeeinrichtung, musst du die Strommenge mit einem gesonderten Stromzähler nachweisen. So trennst du den Ladestrom vom übrigen Hausverbrauch.
  • Eine Möglichkeit ist eine eichrechtskonforme Wallbox mit Zugangskontrolle, etwa über einen RFID-Chip.
  • Möglich ist auch eine Wallbox mit einem separaten Zähler, den du beim Stromanbieter beantragst. Das ist deutlich aufwendiger.
  • Ebenso kannst du einen geeichten Zwischenzähler zwischen Hauptzähler und Wallbox nutzen.
  • Wallboxen mit integriertem MID-Zähler messen laut ADAC auf etwa 1 bis 2 Prozent genau. Bei eichrechtskonformen Wallboxen ist die komplette Ladehardware auf Eichrechtskonformität geprüft.

Tatsächliche Kosten oder Strompreispauschale

Du kannst die tatsächlichen Stromkosten abrechnen. Zur Vereinfachung gibt es alternativ die Strompreispauschale.

Für die Pauschale zählt der Durchschnittspreis, den das Statistische Bundesamt für das erste Halbjahr des Vorjahres veröffentlicht. Maßgeblich ist der Preis für Haushalte mit 5.000 bis unter 15.000 kWh Jahresverbrauch, einschließlich Steuern, Abgaben und Umlagen.

Dieser Wert wird auf volle Cent abgerundet und mit der nachgewiesenen geladenen Strommenge multipliziert.

Für welche Variante du dich entscheidest, gilt einheitlich für das gesamte Kalenderjahr.

Deine nächsten Schritte

  • Kläre mit deinem Arbeitgeber, wer die Wallbox bezahlt und wie ihr den Ladestrom abrechnet.
  • Sorge dafür, dass der Ladestrom zu Hause über einen gesonderten Stromzähler erfasst wird.
  • Entscheide für das ganze Kalenderjahr: tatsächliche Stromkosten oder Strompreispauschale.
  • Rechne die geladenen Kilowattstunden mit deinem Arbeitgeber ab.
Fachquellen (5)
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